Fragen und Antworten zum Studienplatztausch

 

 

 

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Vorklinik

Wichtig: Vor einem Wechsel vom neuen Hochschulort prüfen lassen, ob TPK, Phantom I + II grundsätzlich als Tauschvoraussetzung gelten.

 

Empfehlenswert: Selbst wenn TPK, Phantom I + II absolviert wurden, sollte vor einem Wechsel die Anerkennung geklärt sein.

Teilstudienplatz

Der Wechsel eines Teilstudienplatzes (entweder begrenzt auf die Vorklinik oder eingeklagt) ist leider ausgeschlossen. Dies gilt auch für Bewerbungen vor der Einschreibung.

Erst mit einem Vollstudienplatz ist eine Wechsel möglich.

 

 

Tausch zum 1. Semester

Einige Universitäten - wie z.B. Aachen, Heidelberg, Köln, Lübeck, München, MünsterRostock (tauscht keine Zulassung über das AdH Verfahren), Ulm

 ... - wechseln nicht zum 1. Semester oder nur unter sehr besonderen Umständen. Diese Liste ist nicht vollständig, Deshalb ist es wichtig, sich vor einer Bewerbung um einen passenden Tauschpartner/in bei den betreffenden Universitäten zu erkundigen.

 

 

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