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Vorklinik
Wichtig: Vor einem Wechsel vom neuen Hochschulort
prüfen lassen, ob TPK, Phantom I + II grundsätzlich als Tauschvoraussetzung
gelten.
Empfehlenswert: Selbst wenn TPK, Phantom I + II
absolviert wurden, sollte vor einem Wechsel die Anerkennung geklärt sein.
Teilstudienplatz
Der Wechsel eines Teilstudienplatzes (entweder
begrenzt auf die Vorklinik oder eingeklagt) ist leider ausgeschlossen. Dies gilt
auch für Bewerbungen vor der Einschreibung.
Erst mit einem Vollstudienplatz ist eine Wechsel
möglich.
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Tausch zum 1. Semester
Einige Universitäten - wie z.B.
Aachen,
Heidelberg,
Köln,
Lübeck,
München,
Münster,
Rostock
(tauscht keine Zulassung über das AdH Verfahren),
Ulm,
... - wechseln nicht zum 1. Semester oder nur
unter sehr besonderen Umständen. Diese Liste ist nicht vollständig, Deshalb ist
es wichtig, sich vor einer Bewerbung um einen passenden Tauschpartner/in bei den
betreffenden Universitäten zu erkundigen.
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