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Hier eine kurze Beschreibung der Tauscharbeit:
Es besteht die Möglichkeit mehrere Wunschorte anzugeben. Allerdings nur, wenn
die Wunschorte im Falle einer Vermittlung auch angenommen werden. Anderenfalls
siehe unter "Eigene Suche" (auf dieser Seite rechte Spalte).
Mit einem Pin muss der Tauschwunsch einmalig frei geschaltet werden.
Ein Account mit der Möglichkeit der Datenkontrolle, Datenänderung,
Datenlöschung, Eigenen Suche (siehe rechte Spalte), dem Schwarzen Brett (dazu
später mehr) und einer E-Mail Funktion wird sofort nach Antragseingang zur Verfügung gestellt.
Nach der Antragstellung wird eine E-Mail mit einem Pin und den Kontodaten zur
Überweisung der Bearbeitungsgebühr (5,10 €) verschickt.
Sobald die Gebühr von 5,10 Euro eingegangen ist beginnt die Suche nach passenden
Tauschpartner/innen per Direkt- oder Ringtausch. Der Eingang der Gebühr wird durch eine E-Mail bestätigt.
Sobald eine Direkt- oder Ringtauschvermittlung gefunden wurde wird eine E-Mail
und SMS verschickt (siehe Vermittelt).
Wurde ein Ringtauschvorschlag angeboten geht die Suche nach einem Direkttausch
unaufgefordert weiter.
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Unter dem Menüpunkt "Eigene Suche" schlagen wir unaufgefordert
Alternativen an den Zulassungsort vor. Deshalb lohnt es sich, diesen Punkt ab
und an anzuklicken!
Veröffentlichungen werden unaufgefordert (siehe
Anzeigen) veranlasst.
Die zusätzliche Veröffentlichung auf dem "Schwarzen Brett"
kann für eine Gebühr von 4,90 € aktiviert werden.
Die Suche nach Direkt- oder Ringtauschmöglichkeiten wird davon unberührt
durchgeführt.
Sollte sich auf dem "Schwarzen Brett" eine interessante Chiffre finden einfach per
E-Mail abfragen. Die Angabe der Chiffre genügt für den Abruf.
Über "Vorhandene
Angebote prüfen" auf der Startseite lassen sich alle Tauschgesuche abrufen
- gleich ob selber ein Antrag gestellt wurde oder nicht.
Das "Hochschulranking"
informiert neben der angezeigten Bewertung während der Antragstellung über die
Tauschchancen.
Fristen
Die Fristen der Universitäten sind verschieden. Grundsätzlich ist zu einem
Wintersemester der 1. Oktober und zu einem Sommersemester der 1. April eines
Jahres gültig. Sollten einzelne Universitä-ten Ausnahmen machen so liegt dies in
deren Ermessenspielraum.
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