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Grundsätzlich ist eine Klage nur zum 1. Semester
möglich. Ein Rechtsanspruch im höheren Semester besteht i.d.R. nicht.
Klagen werden meist von Rechtsanwälten (RA)
kostenpflichtig durchgeführt.
Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel die Kosten eines
Verwaltungsgerichtsverfahrens nicht aus. Gleich was ein
Versicherungsverkäufer in Aussicht stellt muss zur eigenen Sicherheit VOR Beginn
des Verfahrens eine Übernahme der Kosten zugesichert werden!
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Im ZVS-Info oder über
Suchmaschinen im Internet könnt ihr viele Adressen von RA's in
Erfahrung bringen. Eine Bewertung ist uns nicht möglich.
Aber Achtung: Ein Erfolg ist nicht garantiert und ein
anschließender Studienortwechsel sehr schwierig - in einigen Fällen sogar
ausgeschlossen!
Am besten, ihr sichert euch für diesen Teil ebenfalls
die Hilfe des RA.
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