Fragen und Antworten zum Studienplatztausch

 

 

 

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Einklagen von Studienplätzen

Grundsätzlich ist eine Klage nur zum 1. Semester möglich. Ein Rechtsanspruch im höheren Semester besteht i.d.R. nicht.

Klagen werden meist von Rechtsanwälten (RA) kostenpflichtig durchgeführt.

Rechtsschutzversicherungen decken in der Regel die Kosten eines Verwaltungsgerichtsverfahrens nicht aus. Gleich was ein  Versicherungsverkäufer in Aussicht stellt muss zur eigenen Sicherheit VOR Beginn des Verfahrens eine Übernahme der Kosten zugesichert werden!

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Im ZVS-Info oder über Suchmaschinen im Internet könnt ihr viele Adressen von RA's in Erfahrung bringen. Eine Bewertung ist uns nicht möglich.

Aber Achtung: Ein Erfolg ist nicht garantiert und ein anschließender Studienortwechsel sehr schwierig - in einigen Fällen sogar ausgeschlossen!

Am besten, ihr sichert euch für diesen Teil ebenfalls die Hilfe des RA.

 

 

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